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Wachstumschancengesetz E Auto

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Geringere Steuersätze für Dienstwagen mit E-Antrieb

Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet

Neuer Steuersatz ab November 2023

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einer Neuregelung zugestimmt, die zu einer deutlichen Reduzierung der Steuersätze für Dienstwagen mit Elektroantrieb führt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern und die Bürokratie für Unternehmen zu verringern.

Ab November 2023 wird der Steuersatz für private Nutzung von Dienstwagen mit E-Antrieb von derzeit 1 % auf 0,25 % des Bruttolistenpreises gesenkt. Dies bedeutet eine erhebliche Ersparnis für Arbeitnehmer, die ein E-Auto als Dienstwagen nutzen.

Parallel dazu werden die bürokratischen Hürden für Unternehmen vereinfacht. So muss künftig nur noch der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des Dienstwagens versteuert werden. Die aufwändige Ermittlung der tatsächlichen Fahrtkosten entfällt.

Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Elektromobilität und zur Entlastung von Unternehmen. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen zu einem Anstieg der E-Auto-Zulassungen und zu einer Verringerung der Bürokratie im Zusammenhang mit Dienstwagen führen werden.

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